Bei einer sogenannten Glutamatunverträglichkeit, umgangssprachlich auch Chinarestaurant-Syndrom genannt, handelt es sich um eine angenommene kurzzeitige Intoxikation mit den Salzen der
Glutaminsäure (Glutamate), welche als Geschmacksverstärker eingesetzt werden.
Es handelt sich nicht um eine Allergie, also eine immunologische Reaktion. Glutaminsäure ist eine nicht-essenzielle Aminosäure und hat im Gehirn die Funktion eines exzitatorischen (erregenden)
Neurotransmitters.
Der Name Chinarestaurant-Syndrom leitet sich von der traditionell hohen Dosierung von Glutamaten in chinesischen Gerichten ab, da sowohl Sojasauce als auch Fischsauce einen hohen natürlichen
Glutamatgehalt haben, außerdem wird mit Glutamat gewürzt.
Glutamate als Geschmacksverstärker finden sich aber auch in fast allen Fertig- oder Halbfertigprodukten der Lebensmittelindustrie, so auch in Kartoffelchips und Tütensuppen. Es ist außerdem ein
wichtiger Bestandteil von Brühwürfeln und Würzmischungen.
Die E-Nummern E 620 – E 625 auf der Liste der Lebensmittelzusatzstoffe sind Glutamate.
Nach bereits 10 bis 20 Minuten kommt es zu Mundtrockenheit, geröteten Hautpartien (z. B. Wangen) mit Hitzeempfindung, Juckreiz im Hals, (Schläfen)-Kopfschmerzen, Gesichtsmuskelstarre,
Nackensteifheit, Gliederschmerzen und Übelkeit. Von einigen Forschern wird eine chronische Schwellung der Nasenschleimhäute mit unklarer Diagnose auf eine Glutamatunverträglichkeit zurückgeführt. Als
Selbsttest empfiehlt sich, jegliche industriell gefertigte Nahrung sowie Besuche in Restaurants über einen längeren Zeitraum zu vermeiden und zu sehen, ob danach Besserung eintritt.
Da außer industriell gefertigten Nahrungsmitteln bzw. Gewürzmischungen auch viele wenig oder nicht weiterverarbeitete Lebensmittel (z. B. Käse und reife Tomaten) hohe Konzentrationen an freiem (nicht
an Eiweiß gebundenem) Glutamat enthalten, handelt es sich bei diesem „Auslassversuch“ nur um eine Reduzierung, nicht jedoch um eine vollständige Vermeidung von Glutamat.
Quelle: Wikipedia